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Bestattungsinstitut Neurauter Zirl
Besprechungsbereich mit Pflanze und Sitzbereich bei Bestattungsinstitut Neurauter

Erste Schritte

Nicht alles muss sofort entschieden werden.

In den ersten Stunden geht es nicht um perfekte Entscheidungen. Wichtig sind ein klarer erster Kontakt, eine würdevolle Abholung und ein klarer Überblick über die nächsten Schritte.

Was konkret zu tun ist, hängt davon ab, wo der Todesfall eingetreten ist. Nur einer der drei Fälle betrifft Sie.

Situation

Todesfall zu Hause

  1. Amts- oder Sprengelarzt verständigen und die Totenbeschau veranlassen.
  2. Uns anrufen – gerne schon parallel zur ärztlichen Verständigung.
  3. Abholung und persönlichen Abschied besprechen, zu Hause oder in unserem Verabschiedungsraum.

Bitte lassen Sie Position und Kleidung, wie sie sind – bis zur Totenbeschau darf daran nichts verändert werden. Das ist ärztlich vorgeschrieben, nicht unsere Regel.

+43 5238 524 90
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Feststellung des Todes

Stirbt ein Mensch zu Hause, verständigen Sie den Amts- oder Sprengelarzt. Er stellt den Tod fest und stellt Totenbeschaubefund und Anzeige des Todes aus. Uns können Sie gleichzeitig anrufen. Erst danach dürfen wir Ihren Angehörigen abholen – in unsere Räume oder zur Aufbahrung. In der Zwischenzeit können wir schon besprechen, wie es weitergeht.

Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an. Wir erklären, welche Reihenfolge in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Abholung und Abschied gemeinsam besprechen

Wir klären mit Ihnen, wann eine Abholung erfolgen soll und ob ein persönlicher Abschied zu Hause oder in unserem Verabschiedungsraum gewünscht ist. Auch über Kleidung, persönliche Gegenstände oder religiöse Wünsche sprechen wir dabei.

Beratungsgespräch

In Ruhe besprechen wir die Bestattungsart, die Aufbahrung, die Trauerfeier und die Beisetzung. Die Organisation übernehmen wir.

Das Bestattungsinstitut Neurauter erreichen Sie telefonisch rund um die Uhr unter: Tel. +43 5238 524 90.

Situation

Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz

Den Arzt verständigt die Einrichtung. Der Tod wird vor Ort festgestellt – dafür müssen Sie nichts tun.

  1. Uns anrufen. Wir stimmen die Überführung und den weiteren Ablauf direkt mit der Einrichtung ab.
  2. Persönlichen Abschied besprechen – anschließend bei uns.

Sie wählen das Bestattungsinstitut frei. Krankenhaus, Pflegeheim und Hospiz dürfen Ihnen kein Bestattungsunternehmen vorgeben.

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Was bereits vor Ort geregelt wird

Wenn ein Mensch im Krankenhaus, Pflegeheim oder im Hospiz verstirbt, verständigt das Personal der Einrichtung den Amts- oder Sprengelarzt. Er stellt den Tod fest und stellt Totenbeschaubefund und Anzeige des Todes aus. Danach genügt Ihr Anruf beim Bestattungsinstitut Ihrer Wahl.

Auch wenn Ihnen im Krankenhaus ein Name genannt wird: Sie sind daran nicht gebunden.

Das Bestattungsinstitut Neurauter erreichen Sie telefonisch rund um die Uhr unter: Tel. +43 5238 524 90.

Überführung und Abschied gemeinsam besprechen

Wir klären mit Ihnen, wann die Überführung erfolgen soll und ob ein persönlicher Abschied in unserem Verabschiedungsraum gewünscht ist. Auch über Kleidung, persönliche Gegenstände oder religiöse Wünsche sprechen wir dabei.

Beratungsgespräch

In Ruhe besprechen wir die Bestattungsart, die Aufbahrung, die Trauerfeier und die Beisetzung. Die Organisation übernehmen wir.

Situation

Todesfall im Ausland

  1. Uns anrufen – rund um die Uhr, auch aus dem Ausland.
  2. Aufenthaltsort und zuständige Stellen klären. Wir stimmen die Rücküberführung nach Österreich mit Behörden und Bestattern vor Ort ab.
  3. Benötigte Bescheinigungen und Übersetzungen klären – das übernehmen wir für Sie.
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Erste Abstimmung

Wir sind im Todesfall rund um die Uhr für Sie erreichbar. In Abstimmung mit Behörden und Bestattern vor Ort organisieren wir gemeinsam mit Ihnen die Rücküberführung nach Österreich.

Rufen Sie an, sooft Sie etwas wissen wollen – auch wenn Sie nur unsicher sind.

Unterlagen, Überführung und weitere Begleitung

Wir klären, wo sich die verstorbene Person befindet, welche Stellen zuständig sind und welche Dokumente für die Überführung benötigt werden.

Je nach Land braucht es zusätzliche Bescheinigungen, Übersetzungen oder Absprachen mit Konsulat, Gemeinde und Behörden. Das übernehmen wir.

Danach besprechen wir die Bestattungsart, die persönlichen Wünsche und die Trauerfeier.

Ablauf

So geht es dann weiter.

Vier Schritte, und wir sind bei jedem dabei. Entscheiden müssen Sie dabei nichts allein.

1Tod feststellen lassenDie Ärztin oder der Arzt stellt den Tod fest.
2Uns kontaktierenEin Anruf genügt. Ab hier übernehmen wir.
4Persönliches GesprächIn Ruhe – bei Ihnen oder bei uns in Zirl.

Vorsorge

Alles vorab gut regeln.

Mit einer Bestattungsvorsorge können Wünsche, Dokumente, Bestattungsart, Trauerfeier, Musik, Texte und der Kostenrahmen schon vorab festgehalten werden. Das gibt Sicherheit und entlastet Angehörige, wenn später schnelle Entscheidungen schwerfallen.

Wenn absehbar ist, dass ein Mensch bald stirbt, hilft es vielen, sich vorher in Ruhe zu informieren.

Vorsorge ansehen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was tun bei einem Todesfall zu Hause?

Verständigen Sie zuerst den zuständigen Amts- oder Sprengelarzt. Er führt die Totenbeschau durch. Rufen Sie uns danach an oder gleich parallel: +43 5238 524 90. Ab dann übernehmen wir alles Weitere.

Wer führt die Totenbeschau durch?

Die Totenbeschau macht der Amts- oder Sprengelarzt Ihrer Gemeinde. Er stellt den Tod offiziell fest und stellt Totenbeschaubefund und Anzeige des Todes aus. Erst danach dürfen wir abholen.

Todesfall zu Hause: Wen anrufen?

Verständigen Sie zuerst den zuständigen Amts- oder Sprengelarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, wählen Sie den Ärztenotdienst unter Tel. 141. Bei Unsicherheiten können Sie rund um die Uhr direkt uns anrufen (+43 5238 524 90) – wir gehen es mit Ihnen durch.

Darf man Verstorbene vor der Totenbeschau umziehen?

Nein. Bitte lassen Sie alles so, wie es ist, bis der Arzt da war. Position und Kleidung dürfen vor der ärztlichen Freigabe nicht verändert werden. Lässt sich etwas nicht vermeiden, rufen Sie vorher den Arzt an oder uns.

Welcher Bestatter hat gerade Notdienst?

Sie haben in Österreich die freie Bestatterwahl und sind nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Wir sind Tag und Nacht erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen: +43 5238 524 90.