Erste Schritte
Nicht alles muss sofort entschieden werden.
In den ersten Stunden geht es nicht um perfekte Entscheidungen. Wichtig sind ein klarer erster Kontakt, eine würdevolle Abholung und ein klarer Überblick über die nächsten Schritte.
Was konkret zu tun ist, hängt davon ab, wo der Todesfall eingetreten ist. Nur einer der drei Fälle betrifft Sie.
Situation
Todesfall zu Hause
- Amts- oder Sprengelarzt verständigen und die Totenbeschau veranlassen.
- Uns anrufen — gerne schon parallel zur ärztlichen Verständigung.
- Abholung und persönlichen Abschied besprechen, zu Hause oder in unserem Verabschiedungsraum.
Veränderungen am Verstorbenen dürfen erst nach der Totenbeschau und der ärztlichen Freigabe vorgenommen werden. Bitte lassen Sie Position und Kleidung, wie sie sind.
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Feststellung des Todes
Stirbt ein Mensch zu Hause, müssen die Angehörigen den Amts- oder Sprengelarzt und den Bestatter benachrichtigen. Von diesem Arzt werden Totenbeschaubefund und Anzeige des Todes ausgestellt. Erst dann kann der Verstorbene vom Bestatter Ihrer Wahl in gekühlte Räume überführt oder aufgebahrt werden. Die Beratung über die weitere Vorgehensweise kann in der Zwischenzeit erfolgen.
Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an. Wir erklären, welche Reihenfolge in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Abholung und Abschied gemeinsam besprechen
Wir klären mit Ihnen, wann eine Abholung erfolgen soll und ob ein persönlicher Abschied zu Hause oder in unserem Verabschiedungsraum gewünscht ist. Auch Fragen zu Kleidung, persönlichen Gegenständen oder religiösen Wünschen können dabei besprochen werden.
Beratungsgespräch
In einem Gespräch beraten wir Sie über die Bestattungsart, die Organisation, die Möglichkeit der Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung.
Das Bestattungsinstitut Neurauter erreichen Sie telefonisch rund um die Uhr unter: Tel. +43 5238 524 90.
Situation
Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz
Den Arzt verständigt die Einrichtung. Der Tod wird vor Ort festgestellt — dafür müssen Sie nichts tun.
- Uns anrufen. Wir stimmen die Überführung und den weiteren Ablauf direkt mit der Einrichtung ab.
- Persönlichen Abschied besprechen — anschließend bei uns.
Sie wählen das Bestattungsinstitut frei. Krankenhaus, Pflegeheim und Hospiz dürfen Ihnen kein Bestattungsunternehmen vorgeben.
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Was bereits vor Ort geregelt wird
Wenn ein Mensch im Krankenhaus, Pflegeheim oder im Hospiz verstirbt, verständigen die Mitarbeiter/innen der Einrichtung den Amts- oder Sprengelarzt, der den Tod feststellt und Totenbeschaubefund und Anzeige des Todes ausstellt. Als Angehöriger setzen Sie sich nun mit dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Verbindung.
Die Wahl des Bestatters ist von der Institution nicht vorgegeben, sondern kann von den Angehörigen frei gewählt und beauftragt werden.
Das Bestattungsinstitut Neurauter erreichen Sie telefonisch rund um die Uhr unter: Tel. +43 5238 524 90.
Überführung und Abschied gemeinsam besprechen
Wir klären mit Ihnen, wann die Überführung erfolgen soll und ob ein persönlicher Abschied in unserem Verabschiedungsraum gewünscht ist. Auch Fragen zu Kleidung, persönlichen Gegenständen oder religiösen Wünschen können dabei besprochen werden.
Beratungsgespräch
In einem Gespräch beraten wir Sie über die Bestattungsart, die Organisation, die Möglichkeit der Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung.
Situation
Todesfall im Ausland
- Uns anrufen — rund um die Uhr, auch aus dem Ausland.
- Aufenthaltsort und zuständige Stellen klären. Wir stimmen die Rücküberführung nach Österreich mit Behörden und Bestattern vor Ort ab.
- Benötigte Bescheinigungen und Übersetzungen klären — das übernehmen wir für Sie.
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Erste Abstimmung
Wir sind im Todesfall rund um die Uhr für Sie erreichbar. In Abstimmung mit Behörden und Bestattern vor Ort organisieren wir gemeinsam mit Ihnen die Rücküberführung nach Österreich.
Als Ihr Ansprechpartner stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen oder Unsicherheiten zur Seite.
Unterlagen, Überführung und weitere Begleitung
Wir klären, wo sich die verstorbene Person befindet, welche Stellen zuständig sind und welche Dokumente für die Überführung benötigt werden.
Je nach Land können zusätzliche Bescheinigungen, Übersetzungen oder Abstimmungen mit Konsulat, Gemeinde oder Behörden erforderlich sein.
Danach besprechen wir die Bestattungsart, die persönlichen Wünsche und die Trauerfeier.
Ablauf
So geht es dann weiter.
Vier Schritte, und wir sind bei jedem dabei. Entscheiden müssen Sie dabei nichts allein.
Vorsorge
Alles vorab gut regeln.
Mit einer Bestattungsvorsorge können Wünsche, Dokumente, Bestattungsart, Trauerfeier, Musik, Texte und der Kostenrahmen schon vorab festgehalten werden. Das gibt Sicherheit und entlastet Angehörige, wenn später schnelle Entscheidungen schwerfallen.
Ist absehbar, dass in naher Zeit ein Abschied bevorsteht, kann es hilfreich sein, sich frühzeitig zu informieren und erste Dinge vorzubereiten.
Vorsorge ansehenHäufige Fragen
Kurz beantwortet
Was tun bei einem Todesfall zu Hause?
Bei einem Todesfall zu Hause wird zuerst der zuständige Amts- oder Sprengelarzt verständigt. Er führt die Totenbeschau durch. Rufen Sie uns danach oder parallel unter +43 5238 524 90 an. Wir übernehmen sofort die gesamte Koordination und die nächsten Schritte für Sie.
Wer führt die Totenbeschau durch?
Die Totenbeschau wird vom zuständigen Amts- oder Sprengelarzt der jeweiligen Gemeinde durchgeführt. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und stellt Totenbeschaubefund und Anzeige des Todes aus. Erst danach darf die Überführung des Verstorbenen durch den Bestatter erfolgen.
Todesfall zu Hause: Wen anrufen?
Verständigen Sie zuerst den zuständigen Amts- oder Sprengelarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, wählen Sie den Ärztenotdienst unter Tel. 141. Bei Unsicherheiten können Sie rund um die Uhr direkt uns anrufen (+43 5238 524 90) - wir leiten Sie klar an.
Darf man Verstorbene vor der Totenbeschau umziehen?
Nein, bitte belassen Sie den Körper bis zur Totenbeschau unverändert. Position und Kleidung dürfen vor der ärztlichen Freigabe nicht verändert werden. Sollte eine Änderung aus dringenden Gründen unumgänglich sein, stimmen Sie dies bitte vorab telefonisch mit dem Arzt oder direkt mit uns ab.
Welcher Bestatter hat gerade Notdienst?
Sie haben in Österreich die freie Bestatterwahl und sind nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Das Bestattungsinstitut Neurauter ist im Akutfall rund um die Uhr (24/7) verlässlicher Ansprechpartner und unter der Notfallnummer +43 5238 524 90 sofort für Sie erreichbar.

